Position der ABo Aktionsplattform Bodenschutz zur Akkreditierung im Umweltbereich
09.05.2023: Die Aktionsplattform Bodenschutz bezieht Stellung zur Entwicklung der Akkreditierung im Umweltbereich sowie im Hinblick auf die Umsetzung der Mantelverordnung ab dem 1. August 2023. Die Unterzeichner sind die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft, des ITVA e.V. und des Bundesverband Boden e.V.
Akkreditierung_Stellungnahme_ABo_Mai2023.pdf
Verbändebrief: Fragestellungen zur EBV/BBodSchV an BMUV übersendet
05.05.2023: Im Zuge der zum 01.08.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) setzt sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) im Rahmen einer verbändeübergreifenden Initiative für eine Klärung unklarer Qualifizierungs- bzw. Akkreditierungsvorgaben bei der Vorerkundung und Probenahme von Bodenmaterial im Übergang bzw. Zusammenspiel zwischen EBV und BBodschV ein.
Im Konkreten manifestiert sich dieses, in einem Schreiben an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrauchschutz (BMUV) dargelegte Klärungserfordernis an den materiellen Vorgaben des § 14 Absatz 2 EBV in Verbindung mit der in § 28 BBodSchV festgelegten Übergangsregelung für die erst ab 01.08.2028 notwendige Akkreditierung bzw. Ländernotifizierung der Probenahme durch Untersuchungsstellen für die Zwecke des Bodenschutzes. Für die Verbände bleibt die Frage offen und unklar, wann und für welche Zwecke diese Akkreditierungspflicht für die Probenahme wirklich greift.
Neben dem VUP haben folgende Verbände den Brief unterzeichnet:
- BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
- BRB – Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V.
- GVSS – Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- ITVA – Ingenieurtechnischer Verband für Altlasten und Flächenrecycling e. V.
- V18 – Vereinigung der Sachverständigen und Unterstellen nach §18 BBodSchG e. V.
ITVA-Preis 2024 – Jetzt bewerben – bis 30.11.2023
Der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) verleiht Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftlern und Juristinnen und Juristen für hervorragende Dissertationen oder sehr gute Prüfungsarbeiten den „ITVA-Preis“.
Der ITVA-Preis ist Anregung und Herausforderung, sich in den Gebieten Altlastenmanagement, Flächenrecycling, vor und nachsorgender Boden- und Grundwasserschutz sowie der Nachhaltigkeit, im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen zu befassen und zur Entwicklung und Anwendung innovativer, praxisgerechter Lösungsansätze und interdisziplinärer Arbeitsweisen beizutragen. Nicht nur technische Themen, sondern auch Arbeiten zu Rechtsfragen der Altlastensanierung und des Bodenschutzes oder verwaltungsrechtliche Arbeiten sind gewünscht.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis zu einem Alter von 33 Jahren, deren Bachelorarbeit/Masterarbeit/Diplomarbeit/Dissertation im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.10.2023 in einem ordentlichen Verfahren an einer deutschen Hochschule in ingenieur-, geo-, natur-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtungen entstanden ist.
Die TeilnehmerInnen müssen nicht Mitglied des ITVA sein. Eingereicht werden können sowohl eigene Bewerbungen als auch Vorschläge der wissenschaftlichen/fachlichen Betreuer. Arbeiten, die interdisziplinare Aspekte und Arbeitsweisen hervorheben, werden bevorzugt. Einsendeschluss ist der 30.11.2023.
Von den TeilnehmerInnen ist sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihre Arbeiten nicht verletzt werden. In der Berichterstattung über die Preisverleihung können die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und Auszüge aus den eingereichten Beiträgen jederzeit verwendet werden.
Preise
Der Preis wird in drei Kategorien vergeben, wobei in jeder Kategorie die jeweils beste Arbeit ausgezeichnet wird:
Kategorie A: Bachelorarbeiten 1.000,00 Euro
Kategorie B: Master-/Diplomarbeiten 1.000,00 Euro
Kategorie C: Dissertationen 1.000,00 Euro
Die Preise bestehen aus einer Urkunde und einem Preisgeld. Die Preistragerinnen/Preisträger erhalten eine einjährige beitragsfreie Mitgliedschaft im ITVA (inkl. Abonnement Fachzeitschrift altlasten spektrum). Die Verleihung des ITVA-Preises 2024 erfolgt anlässlich des ITVA-Altlastensymposiums 2024, das am 20.–22. März 2024 in Kassel stattfindet, und wird in den ITVA-Mitteilungen der Fachzeitschrift altlasten spektrum bekannt gegeben. Die PreisträgerInnen stellen die prämierten Arbeiten im Rahmen der Veranstaltung als Fachvorträge öffentlich vor. Alle prämierten Beiträge werden in den Tagungsunterlagen des ITVA-Altlastensymposiums publiziert.
Jury: Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury aufgrund wissenschaftlicher Kriterien unter Ausschluss des Rechtsweges ermittelt.
Mitmachen:_
Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Die Arbeiten bzw. Vorschläge sind ausschließlich in elektronischer Form spätestens bis zum 30.11.2023 einzureichen.
Die Bewerbung besteht aus
- Wettbewerbsbeitrag (Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation)
- 1-seitige Zusammenfassung
- Liste mit den wesentlichen Schlüsselwörtern
- Begründung des Antrages
- wissenschaftliche Würdigung der eingereichten Arbeit (z. B. durch die/den betreuende/n ErstprüferIn)
- vollständige Kontaktdaten der Verfasserin/des Verfassers(Titel/Vorname/Name, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Kurzbiographie der Verfasserin/des Verfassers.
Weitere Informationen und Statuten unter https://www.itv-altlasten.de/der-itva/itva-preis-2024
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 30.11.2023 an:
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) , Leipziger Platz 8, 10117 Berlin,
Tel.: +49 (30) 48 63 82 80; Fax: +49 (30) 48 63 82 82
E-Mail: info@itv-altlasten.de