A2: Rechtsfragen
Seit 1991 wurden von im ITVA organisierten Juristen Verbandsveröffentlichungen erarbeitet, wie die Papiere „Handhabung der Freistellungsklausel“ und „Anforderungen an die Gefährdungsabschätzung im Altlasten-Freistellungsverfahren“, die Anfang 1992 als erste Publikationen des Verbandes herausgegeben wurden.
Im November 1992 konstituierte sich dann der Fachausschuss A2 „Rechtliche und finanzielle Probleme der Altlastensanierung“.
Ziel des Fachausschusses ist es, fachübergreifend alle jene Berufsgruppen anzusprechen, die mit der Altlastenbearbeitung befasst sind. Hierzu gehören Vertreter der Investoren- und Behördenseite, Ingenieurgesellschaften sowie Entwicklungs- und Liegenschaftsgesellschaften.
Der Fachausschuss sieht seine Hauptaufgaben darin, Fragestellungen aus dem Mitgliederkreis aufzugreifen und für den Verband und seine Mitglieder dahingehend aufzuarbeiten, dass auf Problempunkte hingewiesen, die Diskussion angeregt und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden. Im Zusammenhang mit den für den Bereich Altlasten und Bodenschutz relevanten Gesetzgebungsverfahren werden Stellungnahmen erarbeitet.
Wesentlicher Tätigkeitsbereich des Fachausschusses ist die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundsatzfragen, die für den Verband von allgemeiner Bedeutung sind. Hierbei steht die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der für die Bereiche Bodenschutz und Altlasten relevanten Gesetzgebungsverfahren (BBodSchG, BBodSchV, Landesbodenschutzgesetze, Sachverständigenverordnungen, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Bundes-Immissionsschutzverodnung etc.) im Vordergrund.