Regionalgruppe Nordost

Gründung: 06.07.1999, Mitglieder: 150

Koordinatorin und Ansprechpartnerin
Dipl.-Geol. Regina Herrmann

Fasanenstraße 87 | 10623 Berlin
Tel.: + 49 (0)30 / 3181-2511 | Fax: + 49 (0)30 / 3181-2550
E-Mail: regina.herrmann@bundesimmobilien.de

 

BERICHT VOM 33. TREFFEN DER ITVA-REGIONALGRUPPE NORDOST

Am 25.09.2018 fand das 33. Treffen der Regionalgruppe Nordost statt. 25 Teilnehmer aus dem ITVA und der Fachbranche trafen sich im sog. „Kinosaal“ des UBA in Berlin, um 3 Fachvorträge zu diskutieren:

Fachvortrag 1: Probenahme nur noch mit Kompetenznachweis?
Referent: Klaus Bücherl, Mitglied im ITVA Fachausschuss F2 „Probenahme und Analytik“, ö.b.u.v. SV für Bodenkontaminationen + SV § 18 BBodSchG Sachgebiete 2, 4 und 5), tewag Technologie – Erdwärmeanlagen – Umweltschutz GmbH

Alle Teilnehmer waren sich darin einig, welch hohe Bedeutung einer standardisierten, fachlich einwandfreien und gut dokumentierten Probenahme in allen Bereichen der Kontaminationsbearbeitung zukommt, d.h. an die Qualitätssicherung sind hohe Maßstäbe anzulegen

Kritisch hinterfragt und diskutiert wurden aber die finanziellen Auswirkungen von Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren für kleine Ingenieurbüros und Freiberufler. Insofern wurden die Ergebnisse der Workshops in Essen (7.6.) und Berlin (1.8.) bestätigt.

Die Regionalgruppe bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Bücherl, der den weiten Weg aus Regensburg nicht gescheut hat, den Themenkomplex Probenahme vor dem Hintergrund des aktuellen Entwurfs der Mantel-VO vorzustellen und mit uns zu diskutieren.

Die nächsten beiden Vorträge des Nachmittags waren der IED-RL und dem aktuellen Stand der AZB gewidmet, beleuchtet sowohl von Seiten der Genehmigungsbehörde wie auch von Seiten des ausführenden Gutachters

Fachvortrag 2: Erfahrungen mit dem Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IE-RL im Land Brandenburg aus Sicht des Landesamtes für Umwelt
Referent: Herr Thomas Heise, Landesamt für Umwelt – Land Brandenburg

Fachvortrag 3: Der Ausgangszustandsbericht in der Praxis eines Gutachterbüros
Referentin: Frau Dr. Ulrike Meyer, ö.b.u.v. SV für Bodenkontaminationen + SV § 18 BBodSchG Sachgebiete 3 und 4), UMWELTKONZEPT DR. MEYER

Intensive und sehr offene  Diskussionen entspannen sich hier um die Themenkomplexe

  • Ausschlussgründe für einen AZB und
  • Ist der Verzicht auf eine Beweissicherung, die der AZB liefert, dem Anlagenbetreiber / Antragsteller wirklich zu empfehlen?
  • Sollte nur ein § 18 Sachverständiger mit einem AZB betraut werden

Mit Bezug auf den 1. Vortrag des Tages wurde abschließend festgehalten, dass an die Qualitätssicherung und Dokumentation der Probenahme höchste Ansprüche zu stellen sind, um in Hinblick auf einen EZB bei Anlagenstilllegung (Rückführungsbericht) belastbare Aussagentreffen zu können. Sowohl Herr Heise, wie auch Frau Dr. Meyer und das Publikum waren sich einig, dass bei zukünftigen EZB große Probleme auf die Genehmigungsbehörden und die Gutachter zukommen werden, da nach jahre- bzw. jahrzehntelangen Betriebszeiträumen aufgrund der Fortentwicklung technischer Untersuchungsstandards und eine nicht exakte Reproduzierbarkeit der Probenahmepunkte eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus AZB und EZB nur schwer möglich sein wird. Hier werden noch entsprechende Modelle zu entwickeln und Regelungen zu treffen sein.

Ein herzlicher Dank an Frau Dr. Meyer und Herrn Heise, die uns anschaulich in die Welt des BImSchG /IED-RL und der Anlagenbetreiber mitgenommen haben.