Informationen zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. Januar des laufenden Jahres. Sie kann schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gekündigt werden. Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge je­weils am 31. Januar des Jahres im Vor­aus fäl­lig. Der Mitgliedsbeitrag ist erst­mals fällig für das laufende Geschäftsjahr der Auf­nahme, unabhängig davon, zu wel­chem Zeitpunkt die Aufnahme erfolgt. Für eine persönliche (ordentliche) Mitgliedschaft ist die Angabe der Privatadresse verpflichtend.

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen.
Die ordentliche Mitgliedschaft umfasst folgende Leistungen:

  • Abonnement des Fachorganes des ITVA „altlasten spektrum“  (4 Hefte/4 Ausgaben pro Jahrgang)
  • Sonderkonditionen für die Teilnahme an ITVA-Veranstaltungen
  • Mitgliederrabatt für den Bezug von Publikationen
  • Möglichkeit der Mitwirkung in ITVA-Fachaus­schüssen, Arbeitskreisen, Regionalgruppen bzw. an Fachge­sprächen zur aktiven Mitgestaltung der Verbandspolitik und des politischen En­gagements auf Bundes- und Länderebene sowie zum Informations- und Erfahrungsaustausch

Jahresbeiträge

Ordentliche Mitglieder:
€ 110,00 Einzelperson
€  0,00 Studierende – (Nachweis erforderlich)

Auf der 33. Mitgliederversammlung am 15.05.2022 wurde eine Erhöhung der Beiträge beschlossen. Von 2015 bis 2022 waren die Beiträge stabil geblieben.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Außerordentliche Mitglieder sind ­juristische Per­so­nen des pri­vaten oder öffentlichen Rechts. Die außerordentliche Mitgliedschaft beinhaltet folgende Leistungen:

  • Abonnement des Fachorganes des ITVA „altlasten spektrum“ (4 Hefte/4 Ausgaben pro Jahrgang)
  • Vergünstigungen für ITVA-Mitglieder für alle Mitarbeiter des außerordentlichen Mitglieds (Preisnach­lässe für die Teilnahme an Veranstaltungen sowie den Bezug von Publika­tionen),
  • Mitwirkung von Bevollmächtigten des außerordentlichen Mitglieds in ITVA-Fachaus­schüssen, Arbeitskrei­sen, Regionalgruppen bzw. an Fachgesprächen zur aktiven Mitgestaltung der Verbandspoli­tik und des politischen En­gagements auf Bundes- und Länderebene sowie zum Informations- und Er­fahrungsaustausch,
  • Möglichkeit der kostenlosen Vorstellung als außerordentliches Mitglied im „altlasten spektrum“ mit dem gesamten Leitungsspektrum,
  • Anzeigenrabatt im „altlasten spektrum“,
  • Einrichtung eines Links auf der ITVA-Homepage zum Internetauftritt des außerordentlichen Mitgliedes.

Jahresbeiträge

Außerordentliche Mitglieder:
€    350,00 Firmen mit < 10 Mitarbeitern, Behörden, Hochschuleinrichtungen

€    700,00 Firmen mit 10 – 30 Mitarbeitern
€  1.400,00 Firmen mit > 30 Mitarbeitern

Auf der 33. Mitgliederversammlung am 15.05.2022 wurde eine Erhöhung der Beiträge beschlossen. Von 2015 bis 2022 waren die Beiträge stabil geblieben.

Jahresbeiträge für in Österreich ansässige Mitglieder des Österreichischen Vereins für Altlastenmanagement (ÖVA) bei Doppelmitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder:
€ 45,- Einzelperson
€ 17,- Studenten -ab 01.01.2023: 0,00 € (Nachweis erforderlich)

Außerordentliche Mitglieder:
€ 135,- Firmen mit < 10 Mitarbeitern, Behörden, Hochschuleinrichtungen
€ 270,- Firmen mit 10 – 30 Mitarbeitern
€ 540,- Firmen mit > 30 Mitarbeitern

Der ITVA steht für Unabhägigkeit, Objektivität, Integrität und Kompetenz und erwartet von seinen Mitgliedern, dass sie die im „Verhaltenskodex für ITVA-Mitglieder“ festgelegten Grundsätze befolgen.