ITVA-Unterarbeitskreis „Vergleichbare Sachkunde“

Der ITVA-Unterarbeitskreis „Vergleichbare Sachkunde“ wurde im Mai 2023 auf Beschluss des Vorstands gegründet und damit beauftragt, ein Positionspapier zu erstellen, in dem die Anforderungen an die Qualifikation von Personen mit vergleichbarer Sachkunde im Sinne des § 6 Abs. 6 und § 19 Abs. 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie  des § 16 Abs. 1  Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) konkretisiert und Vorschläge zu einem Anerkennungsverfahren gemacht werden. Das Positionspapier „Personen mit vergleichbarer Sachkunde nach der Mantelverordnung, Definition, Anforderungen und praktische Umsetzung“ wurde inzwischen erarbeitet und im Januar 2024 auf einer Sitzung des ALA (Ständiger Ausschuss Altlasten) der LABO (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft) sowie auf der der 35. Mitgliederversammlung des ITVA im März 2024 vorgestellt.

Der ITVA empfiehlt dem Vollzug, dass „Personen mit vergleichbarer Sachkunde“ im Sinne der o.g. Vorschriften die erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung und Sachkunde nachweisen müssen. Das Positionspapier nach dem Stand vom 07.12.2023 steht in Kürze unter Publikationen zum Download bereit.

Vorsitzende:

Dr. Stephan Simon
Sachverständigenbüro Dr. Simon
E-Mail: stephan.simon@agp-simon.de

RA Nikolaus Steiner
Anwaltskanzlei Steiner
E-Mail: steiner@verwaltungsrecht.de