Aktuelles

Position der ABo Aktionsplattform Bodenschutz zur Akkreditierung im Umweltbereich

09.05.2023: Die Aktionsplattform Bodenschutz bezieht Stellung zur Entwicklung der Akkreditierung im Umweltbereich sowie im Hinblick auf die Umsetzung der Mantelverordnung ab dem 1. August 2023.  Die Unterzeichner sind die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Deutschen  Bodenkundlichen Gesellschaft, des ITVA e.V. und des Bundesverband Boden e.V.

Akkreditierung_Stellungnahme_ABo_Mai2023.pdf

 

Verbändebrief: Fragestellungen zur EBV/BBodSchV an BMUV übersendet

05.05.2023: Im Zuge der zum 01.08.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) setzt sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) im Rahmen einer verbändeübergreifenden Initiative für eine Klärung unklarer Qualifizierungs- bzw. Akkreditierungsvorgaben bei der Vorerkundung und Probenahme von Bodenmaterial im Übergang bzw. Zusammenspiel zwischen EBV und BBodschV ein.

Im Konkreten manifestiert sich dieses, in einem Schreiben an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrauchschutz (BMUV) dargelegte Klärungserfordernis an den materiellen Vorgaben des § 14 Absatz 2 EBV in Verbindung mit der in § 28 BBodSchV festgelegten Übergangsregelung für die erst ab 01.08.2028 notwendige Akkreditierung bzw. Ländernotifizierung der Probenahme durch Untersuchungsstellen für die Zwecke des Bodenschutzes. Für die Verbände bleibt die Frage offen und unklar, wann und für welche Zwecke diese Akkreditierungspflicht für die Probenahme wirklich greift.

Neben dem VUP haben folgende Verbände den Brief unterzeichnet:

  • BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
  • BRB – Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V.
  • GVSS – Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  • ITVA – Ingenieurtechnischer Verband für Altlasten und Flächenrecycling e. V.
  • V18 – Vereinigung der Sachverständigen und Unterstellen nach §18 BBodSchG e. V.

ITVA-Preis 2024 – Jetzt bewerben – bis 30.11.2023

Der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) verleiht Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftlern und Juristinnen und Juristen für her­vorra­gende Dissertationen oder sehr gute Prüfungsarbeiten den „ITVA-Preis“.

Der ITVA-Preis ist Anregung und Herausforderung, sich in den Gebieten Altlastenmanage­ment, Flächenre­cycling, vor und nachsorgender Boden- und Grundwasserschutz sowie der Nachhaltigkeit, im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen zu befassen und zur Entwicklung und Anwendung innovativer, praxisgerechter Lösungsansätze und interdisziplinärer Arbeitsweisen beizutragen. Nicht nur technische Themen, sondern auch Arbeiten zu Rechtsfragen der Altlastensanierung und des Bodenschutzes oder verwaltungsrechtliche Arbeiten sind gewünscht.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis zu einem Alter von 33 Jahren, deren Bachelorarbeit/Masterarbeit/Diplomarbeit/Dissertation im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.10.2023 in einem ordentlichen Verfahren an einer deutschen Hochschule in ingenieur-, geo-, natur-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtungen entstanden ist.

Die TeilnehmerInnen müssen nicht Mitglied des ITVA sein. Eingereicht werden können sowohl eigene Bewerbungen als auch Vorschläge der wissenschaftlichen/fachlichen Betreuer. Arbeiten, die interdisziplinare Aspekte und Arbeitsweisen hervorheben, werden bevorzugt. Einsendeschluss ist der 30.11.2023.

Von den TeilnehmerInnen ist sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihre Arbeiten nicht verletzt werden. In der Berichterstattung über die Preisverleihung können die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und Auszüge aus den eingereichten Beiträgen jederzeit verwendet werden.

Preise

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben, wobei in jeder Kategorie die jeweils beste Arbeit ausgezeichnet wird:

Kategorie A:  Bachelorarbeiten  1.000,00 Euro

Kategorie B: Master-/Diplomarbeiten  1.000,00 Euro

 Kategorie C: Dissertationen   1.000,00 Euro

Die Preise bestehen aus einer Urkunde und einem Preisgeld. Die Preistragerinnen/Preisträger erhalten eine einjährige beitragsfreie Mitgliedschaft im ITVA (inkl. Abonnement Fachzeitschrift altlasten spektrum). Die Verleihung des ITVA-Preises 2024 erfolgt anlässlich des ITVA-Altlastensymposiums 2024, das am 20.–22. März 2024 in Kassel stattfindet, und wird in den ITVA-Mitteilungen der Fachzeitschrift altlasten spektrum bekannt gegeben. Die PreisträgerInnen stellen die prämierten Arbeiten im Rahmen der Veranstaltung als Fachvorträge öffentlich vor. Alle prämierten Beiträge werden in den Tagungsunterlagen des ITVA-Altlastensymposiums publiziert.

Jury: Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury aufgrund wissenschaftlicher Kriterien unter Ausschluss des Rechtsweges ermittelt.

Mitmachen:_ 

Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Die Arbeiten bzw. Vorschläge sind ausschließlich in elektronischer Form spätestens bis zum 30.11.2023 einzureichen.

Die Bewerbung besteht aus

  • Wettbewerbsbeitrag (Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation)
  • 1-seitige Zusammenfassung
  • Liste mit den wesentlichen Schlüsselwörtern
  • Begründung des Antrages
  • wissenschaftliche Würdigung der eingereichten Arbeit (z. B. durch die/den betreuende/n ErstprüferIn)
  • vollständige Kontaktdaten der Verfasserin/des Verfassers(Titel/Vorname/Name, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Kurzbiographie der Verfasserin/des Verfassers.

Weitere Informationen und Statuten unter https://www.itv-altlasten.de/der-itva/itva-preis-2024

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 30.11.2023 an:

Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) , Leipziger Platz 8, 10117 Berlin,

Tel.: +49 (30) 48 63 82 80; Fax:  +49 (30) 48 63 82 82

E-Mail: info@itv-altlasten.de

 

Altlastensymposium 2024 in Kassel

Das Altlastensymposium 2024 findet vom 20. bis 22.03.2024 in Kassel statt

Altlastensymposium 2024 in Kassel – ITVA (itv-altlasten.de)

Das Altlastensymposium 2023 fand vom 22.03.2023 bis 24.03.2023 mit etwa 440 Teilnehmenden in der Historischen Stadthalle in Wuppertal statt.
Näheres zum Nachlesen finden Sie  unter „Altlastensymposium 2023
Altlastensymposium 2023 in Wuppertal – ITVA (itv-altlasten.de)
  • digitaler Tagungsband

Stadthalle Wuppertal Saal

Stadthalle Wuppertal Saal

ITVA-Geschäftsstelle

Sie erreichen uns am Leipziger Platz 8 im Herzen von Berlin – in der 5. Etage in den Räumen der Bürogemeinschaft des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB) und der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V.

Telefonisch erreichen Sie uns Mo-Fr von 8.30 bis 15.30 Uhr unter +49 30 48 63 82 80.
Sie erreichen uns auch immer unter info@itv-altlasten.de

Junger ITVA Sprecher*innenkreis eingesetzt

Junger ITVA – ITVA (itv-altlasten.de)

Um die Verbandsarbeit moderner aufzustellen und den jungen Mitgliedern mehr Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat der Vorstand des ITVA im Juni 2021 den Jungen ITVA ins Leben gerufen. Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung des JITVA im März 2023 in Wuppertal wurde dann ein Sprecherkreis für den JITVA gewählt, der die Interessen der jungen ITVA-Generation vertritt und als direkter Ansprechpartner agiert

Bundesrat beschließt Mantelverordnung

Der Bundesrat hat am 06.11.2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Mehr Info

Beschluss des Bundesrates

Bundesregierung beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 04. November 2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen. Der Entwurf, der u.a. eine Verlängerung von § 13b BauGB vorsieht, baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland. Als Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Kabinettsfassung nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet und dort beraten. Mehr Info

IMPEL Water and Land Remediation project calls for submission of case studies on remediation technologies

One of the projects of the IMPEL Water and Land Expertise Team is the Water and Land Remediation project. This project focuses on contaminated sites management, which is a process that has different speeds in Members States. This is due partly to differences in legislation that would mean different definitions as for making some examples… [Read more]

IMPEL project on reversing groundwater pollution officially started – survey to gather information ongoing

Aktuelle UBA-Publikationen