Aktuelles

ITVA Altlastensymposium 2024 in Kassel

Das Altlastensymposium 2024 findet vom 20. bis 22.03.2024 in Kassel mit  Unterstützung der HIM GmbH  Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG – statt.

Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung für Teilnehmer und Aussteller mit Belegungsplan sowie Abruf-Formular für das Hotel-Zimmerkontingent:

Altlastensymposium 2024 in Kassel – ITVA (itv-altlasten.de)

PlanerInnen, Sachverständige, Investoren, ProjektentwicklerIinnen und Sanierungspflichtige, Behörden, Kommunen, Untersuchungsstellen, Prüflaboratorien, NachwuchswissenschaftlerInnen, Technologieanbieter sowie ausführende Unternehmen sind eingeladen, sich mit Vorträgen aktiv an der Auseinandersetzung über die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen des Altlastenmanagements und des Flächenrecyclings in Praxis, Vollzug, Wissenschaft und Forschung zu beteiligen.

  • Programm ITVA-Symposium 2024 Stand 09.02.2024
  • Rechts- und Vollzugfragen, Instrumente und Umsetzungsaspekte der Mantelverordnung; EU-Soil Monitoring and Resilience Directive (Soil Monitoring Law), Aktuelle Rechtsprechung
  • Vorsorgender Bodenschutz / Naturschutz,  Bodenkundliche und ökologische Baubegleitung, Bodenschutzkonzept, Naturschutz versus Sanierung
  • Nachhaltigkeit in der Sanierung, Wie nachhaltig sind Maßnahmen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes wirklich?   Praxisbeispiele sichtbar machen
  • Sanierungspraxis, In-situ,  Treatment train, Best practice Sanierung, Lessons Learned
  • Neue Schadstoffe /  PFAS – Aktuelles aus der Praxis
  • Digitalisierung / KI , Praxisbeispiele zur Anwendung BIM, Anwendungen Digitalisierung, KI als Heilsbringer? Was bedeutet KI für unsere Arbeit?
  • Hochschule trifft Praxis, Preisverleihung ITVA  ITVA-Preis – ITVA (itv-altlasten.de)
  • siehe   Programm – ITVA (itv-altlasten.de)
  • Ziel des Symposiums ist es, diese aktuellen Themen anzusprechen, zu diskutieren und den grenzüberschreitenden interdisziplinären Austausch von Informationen, Erfahrungen und Positionen zu fördern. Beitragsvorschläge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sind ausdrücklich erwünscht.

ITVA-Geschäftsstelle

Sie erreichen uns am Leipziger Platz 8 im Herzen von Berlin – in der 5. Etage in den Räumen der Bürogemeinschaft des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB) und der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V.

Telefonisch erreichen Sie uns Mo-Fr von 8.30 bis 15.30 Uhr unter +49 30 48 63 82 80.
Sie erreichen uns auch immer unter info@itv-altlasten.de

Unsere Interaktive Broschüre über den ITVA und unsere Partner finden Sie hier:

Junger ITVA Sprecher*innenkreis eingesetzt

Junger ITVA – ITVA (itv-altlasten.de)

Um die Verbandsarbeit moderner aufzustellen und den jungen Mitgliedern mehr Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat der Vorstand des ITVA im Juni 2021 den Jungen ITVA ins Leben gerufen. Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung des JITVA im März 2023 in Wuppertal wurde dann ein Sprecherkreis für den JITVA gewählt, der die Interessen der jungen ITVA-Generation vertritt und als direkter Ansprechpartner agiert

Bundesrat beschließt Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Ersatzbaustoffverordnung: Verbände fordern schnellere Änderungen

An 7. Juli 2023 hat der Bundesrat in seiner 1035. Sitzung beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen –  über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

Der bvse und weitere Verbände drängen die Entscheidungsträger, den unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit sie schnell umgesetzt werden können und die EBV wie geplant am 1. August 2023 in Kraft tritt.

Bundesrat – 07.07.2023 | 1035. Sitzung des Bundesrates

Siehe Drucksache 237/23 (Beschluss)  https://www.itv-altlasten.de/wp-content/uploads/2023/07/237-23B.pdf

Der Bundesrat hatte am 06.11.2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Mehr Info

Beschluss des Bundesrates

Herbst 2020: Das BMUV und eine Reihe von Ländern hatten sich auf Änderungen am Kabinettsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verständigt. Zwischenzeitlich waren im Bundesrat über 250 Änderungsanträge zur sogenannten Mantelverordnung aufgelaufen. Die Länder berieten den Kompromissvorschlag und hatten 2020 das Bundesratsverfahren aufgenommen. Die Mantelverordnung soll mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) einen bundesweiten Rechtsrahmen zu Verwertung mineralischer Abfälle schaffen.

IMPEL Water and Land Remediation project calls for submission of case studies on remediation technologies

Das European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law (IMPEL) ist ein internationaler gemeinnütziger Zusammenschluss der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Beitritts- und Kandidatenländer der EU, der EWR- und EFTA-Länder sowie der potenziellen Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft.

Die Aufgabe ist es, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung des europäischen Umweltrechts zu gewährleisten, indem wir die fachliche Zusammenarbeit, die Information und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Umweltbehörden fördern.

IMPEL project on reversing groundwater pollution officially started – survey to gather information ongoing

Soil Monitoring Law & public feedback open

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bodenüberwachung und Resilienz (Bodenüberwachungsgesetz)

 Öffentliche Konsultation zu  Bodengesundheit – Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU

Seit dem 21.09.2023 sind Übersetzungen des EG-Vorschlags für eine EU-Bodenüberwachungs- und Resilienzrichtlinie (Bodenüberwachungsgesetz) in alle EU-Amtssprachen verfügbar.

Translations into all EU official languages of ECs proposal for a EU Soil Monitoring and Resilience Directive (Soil Monitoring Law) are available. 

To access click HERE

Bitte beachten Sie außerdem, dass eine öffentliche Konsultation läuft und bis zum 3. November 2023 für Rückmeldungen offen ist.

Furthermore please note that an public consultation is ongoing and open for feedback until 3 November 2023,

click HERE for having your say for Soil health – protecting sustainably managing and restoring EU soils

Aktuelle UBA Publikationen, Fachbeirat Bodenuntersuchungen

02.08.2023 Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) des Umweltbundesamtes veröffentlich eine Feststellung gemäß § 25 (1) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Methoden:

Link: Feststellung gemäß § 25 (1) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Methoden

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Handlungsanleitung zum Umgang mit der Ergebnisunsicherheit bei der Über- und Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung„,

Publikation unter UBA-Texte 85-2020 – steht zum Download zur Verfügung  https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/handlungsanleitung-umgang-der-ergebnisunsicherheit

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Schwerpunkt 1-2020: PFAS. Gekommen, um zu bleiben.

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Veröffentlichung FKZ 3717 76 2310 PFAS-Handbuch

Die PFAS-Sanierungsarbeitshilfe ist ONLINE verfügbar – das Dokument steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sanierungsmanagement-fuer-lokale-flaechenhafte-pfas .

VUP-Position: Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich sichern

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) spricht sich grundsätzlich für die Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich aus. In einem Grundsatzpapier, das 2020 im Verband abgestimmt wurde, werden Kritierien zur Wahrung des „Einheitsgebotes“ und Anforderungen an die Probenahme aufgezeigt, für die der VUP in Zukunft eintreten will.

Download: VUP-Position Probenahme und Analytik im Umweltbereich

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden veröffentlicht

Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8836860

Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) in Kraft getreten

Am 2. Juni 2020 wurde die Verordnung des Bundesumweltministeriums über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) veröffentlicht (BGBl. I, S. 1088). Sie ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. >>>weiterlesen