Aktuelles
ITVA Altlastensymposium 2024 in Kassel
Das Altlastensymposium 2024 findet vom 20. bis 22.03.2024 in Kassel mit Unterstützung der HIM GmbH Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG – statt.
Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung für Teilnehmer und Aussteller mit Belegungsplan sowie Abruf-Formular für das Hotel-Zimmerkontingent:
Altlastensymposium 2024 in Kassel – ITVA (itv-altlasten.de)
PlanerInnen, Sachverständige, Investoren, ProjektentwicklerIinnen und Sanierungspflichtige, Behörden, Kommunen, Untersuchungsstellen, Prüflaboratorien, NachwuchswissenschaftlerInnen, Technologieanbieter sowie ausführende Unternehmen sind eingeladen, sich mit Vorträgen aktiv an der Auseinandersetzung über die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen des Altlastenmanagements und des Flächenrecyclings in Praxis, Vollzug, Wissenschaft und Forschung zu beteiligen.
Geplante Themenschwerpunkte
- Rechts- und Vollzugfragen, Instrumente und Umsetzungsaspekte der Mantelverordnung; EU-Soil Monitoring and Resilience Directive (Soil Monitoring Law), Aktuelle Rechtsprechung
- Vorsorgender Bodenschutz / Naturschutz, Bodenkundliche und ökologische Baubegleitung, Bodenschutzkonzept, Naturschutz versus Sanierung
- Digitalisierung / KI , Praxisbeispiele zur Anwendung BIM, Anwendungen Digitalisierung, KI als Heilsbringer? Was bedeutet KI für unsere Arbeit?
- Nachhaltigkeit in der Sanierung, Wie nachhaltig sind Maßnahmen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes wirklich? Praxisbeispiele sichtbar machen
- Sanierungspraxis, In situ, Treatment train, Best practice Sanierung, Lessons learned
- Hochschule trifft Praxis, Preisverleihung ITVA ITVA-Preis – ITVA (itv-altlasten.de)
- Neue Schadstoffe / Emerging Pollutants und PFAS
- Ziel des Symposiums ist es, diese aktuellen Themen anzusprechen, zu diskutieren und den grenzüberschreitenden interdisziplinären Austausch von Informationen, Erfahrungen und Positionen zu fördern. Beitragsvorschläge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sind ausdrücklich erwünscht.
ITVA-Preis 2024 – Jetzt bewerben – bis 30.11.2023
ITVA Preis 2024
Der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) verleiht Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftlern und Juristinnen und Juristen für hervorragende Dissertationen oder sehr gute Prüfungsarbeiten den „ITVA-Preis“.
Der ITVA-Preis ist Anregung und Herausforderung, sich in den Gebieten Altlastenmanagement, Flächenrecycling, vor- und nachsorgender Boden- und Grundwasserschutz sowie der Nachhaltigkeit, im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen zu befassen und zur Entwicklung und Anwendung innovativer, praxisgerechter Lösungsansätze und interdisziplinärer Arbeitsweisen beizutragen. Nicht nur technische Themen, sondern auch Arbeiten zu Rechtsfragen der Altlastensanierung und des Bodenschutzes oder verwaltungsrechtliche Arbeiten sind gewünscht.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis zu einem Alter von 33 Jahren, deren Bachelorarbeit/Masterarbeit/Diplomarbeit/Dissertation im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.10.2023 in einem ordentlichen Verfahren an einer deutschen Hochschule in ingenieur-, geo-, natur-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtungen entstanden ist. Die TeilnehmerInnen müssen nicht Mitglied des ITVA sein. Eingereicht werden können sowohl eigene Bewerbungen als auch Vorschläge der wissenschaftlichen/fachlichen Betreuer. Arbeiten, die interdisziplinare Aspekte und Arbeitsweisen hervorheben, werden bevorzugt. Einsendeschluss ist der 30.11.2023. Von den TeilnehmerInnen ist sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihre Arbeiten nicht verletzt werden. In der Berichterstattung über die Preisverleihung können die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und Auszüge aus den eingereichten Beiträgen jederzeit verwendet werden.
Preise
Der Preis wird in drei Kategorien vergeben, wobei in jeder Kategorie die jeweils beste Arbeit ausgezeichnet wird:
Kategorie A: Bachelorarbeiten 1.000,00 Euro
Kategorie B: Master-/Diplomarbeiten 1.000,00 Euro
Kategorie C: Dissertationen 1.000,00 Euro
Die Preise bestehen aus einer Urkunde und einem Preisgeld. Die Preistragerinnen/Preisträger erhalten eine einjährige beitragsfreie Mitgliedschaft im ITVA (inkl. Abonnement Fachzeitschrift altlasten spektrum). Die Verleihung des ITVA-Preises 2024 erfolgt anlässlich des ITVA-Altlastensymposiums 2024, das am 20.–22. März 2024 in Kassel stattfindet, und wird in den ITVA-Mitteilungen der Fachzeitschrift altlasten spektrum bekannt gegeben. Die PreisträgerInnen stellen die prämierten Arbeiten im Rahmen der Veranstaltung als Fachvorträge öffentlich vor. Alle prämierten Beiträge werden in den Tagungsunterlagen des ITVA-Altlastensymposiums publiziert.
Jury: Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury aufgrund wissenschaftlicher Kriterien unter Ausschluss des Rechtsweges ermittelt.
Mitmachen: Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Die Arbeiten bzw. Vorschläge sind ausschließlich in elektronischer Form spätestens bis zum 30.11.2023 einzureichen.
Die Bewerbung besteht aus
- Wettbewerbsbeitrag (Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation), 1-seitige Zusammenfassung
- Liste mit den wesentlichen Schlüsselwörtern, Begründung des Antrages
- wissenschaftliche Würdigung der eingereichten Arbeit (z. B. durch die/den betreuende/n ErstprüferIn)
- vollständige Kontaktdaten der Verfasserin/des Verfassers(Titel/Vorname/Name, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Kurzbiographie der Verfasserin/des Verfassers.
Weitere Informationen und Statuten unter https://www.itv-altlasten.de/der-itva/itva-preis-2024
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 30.11.2023 an:
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) , Leipziger Platz 8, 10117 Berlin,
Tel.: +49 (30) 48 63 82 80; Fax: +49 (30) 48 63 82 82
E-Mail: info@itv-altlasten.de
Altlastensymposium 2024 in Kassel
Das Altlastensymposium 2024 findet vom 20. bis 22.03.2024 in Kassel statt
Altlastensymposium 2024 in Kassel – ITVA (itv-altlasten.de)
Das Altlastensymposium 2023 fand vom 22.03.2023 bis 24.03.2023 mit etwa 440 Teilnehmenden in der Historischen Stadthalle in Wuppertal statt.
Näheres zum Nachlesen und den digitalen Tagungsband finden Sie im Archiv unter „Altlastensymposium 2023„
Altlastensymposium 2023 in Wuppertal – ITVA (itv-altlasten.de)
Stadthalle Wuppertal Saal 2023
ITVA-Geschäftsstelle
Sie erreichen uns am Leipziger Platz 8 im Herzen von Berlin – in der 5. Etage in den Räumen der Bürogemeinschaft des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB) und der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e. V.
Telefonisch erreichen Sie uns Mo-Fr von 8.30 bis 15.30 Uhr unter +49 30 48 63 82 80.
Sie erreichen uns auch immer unter info@itv-altlasten.de
Unsere Interaktive Broschüre über den ITVA und unsere Partner finden Sie hier:
Junger ITVA Sprecher*innenkreis eingesetzt
Junger ITVA – ITVA (itv-altlasten.de)
Um die Verbandsarbeit moderner aufzustellen und den jungen Mitgliedern mehr Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat der Vorstand des ITVA im Juni 2021 den Jungen ITVA ins Leben gerufen. Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung des JITVA im März 2023 in Wuppertal wurde dann ein Sprecherkreis für den JITVA gewählt, der die Interessen der jungen ITVA-Generation vertritt und als direkter Ansprechpartner agiert
Bundesrat beschließt Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Ersatzbaustoffverordnung: Verbände fordern schnellere Änderungen
An 7. Juli 2023 hat der Bundesrat in seiner 1035. Sitzung beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen – über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Der bvse und weitere Verbände drängen die Entscheidungsträger, den unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit sie schnell umgesetzt werden können und die EBV wie geplant am 1. August 2023 in Kraft tritt.
Bundesrat – 07.07.2023 | 1035. Sitzung des Bundesrates
Siehe Drucksache 237/23 (Beschluss) https://www.itv-altlasten.de/wp-content/uploads/2023/07/237-23B.pdf
Der Bundesrat hatte am 06.11.2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Mehr Info
Herbst 2020: Das BMUV und eine Reihe von Ländern hatten sich auf Änderungen am Kabinettsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verständigt. Zwischenzeitlich waren im Bundesrat über 250 Änderungsanträge zur sogenannten Mantelverordnung aufgelaufen. Die Länder berieten den Kompromissvorschlag und hatten 2020 das Bundesratsverfahren aufgenommen. Die Mantelverordnung soll mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) einen bundesweiten Rechtsrahmen zu Verwertung mineralischer Abfälle schaffen.
IMPEL Water and Land Remediation project calls for submission of case studies on remediation technologies
Das European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law (IMPEL) ist ein internationaler gemeinnütziger Zusammenschluss der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Beitritts- und Kandidatenländer der EU, der EWR- und EFTA-Länder sowie der potenziellen Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft.
Die Aufgabe ist es, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung des europäischen Umweltrechts zu gewährleisten, indem wir die fachliche Zusammenarbeit, die Information und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Umweltbehörden fördern.
Soil Monitoring Law & public feedback open (until 3 November 2023)
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bodenüberwachung und Resilienz (Bodenüberwachungsgesetz)
Öffentliche Konsultation zu Bodengesundheit – Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU
Seit dem 21.09.2023 sind Übersetzungen des EG-Vorschlags für eine EU-Bodenüberwachungs- und Resilienzrichtlinie (Bodenüberwachungsgesetz) in alle EU-Amtssprachen verfügbar.
Translations into all EU official languages of ECs proposal for a EU Soil Monitoring and Resilience Directive (Soil Monitoring Law) are available.
To access click HERE
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine öffentliche Konsultation läuft und bis zum 3. November 2023 für Rückmeldungen offen ist.
Furthermore please note that an public consultation is ongoing and open for feedback until 3 November 2023,
click HERE for having your say for Soil health – protecting sustainably managing and restoring EU soils
Aktuelle UBA Publikationen, Fachbeirat Bodenuntersuchungen
02.08.2023 Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) des Umweltbundesamtes veröffentlich eine Feststellung gemäß § 25 (1) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Methoden:
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„Handlungsanleitung zum Umgang mit der Ergebnisunsicherheit bei der Über- und Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung„,
Publikation unter UBA-Texte 85-2020 – steht zum Download zur Verfügung https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/handlungsanleitung-umgang-der-ergebnisunsicherheit
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Schwerpunkt 1-2020: PFAS. Gekommen, um zu bleiben.
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Veröffentlichung FKZ 3717 76 2310 PFAS-Handbuch
Die PFAS-Sanierungsarbeitshilfe ist ONLINE verfügbar – das Dokument steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sanierungsmanagement-fuer-lokale-flaechenhafte-pfas .
VUP-Position: Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich sichern
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) spricht sich grundsätzlich für die Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich aus. In einem Grundsatzpapier, das 2020 im Verband abgestimmt wurde, werden Kritierien zur Wahrung des „Einheitsgebotes“ und Anforderungen an die Probenahme aufgezeigt, für die der VUP in Zukunft eintreten will.
Download: VUP-Position Probenahme und Analytik im Umweltbereich