Aktuelles

ITVA-Preis 2026 – Bewerbung bis 30.11.2025

Der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) verleiht Nachwuchswissenschaftlerinnen / Nachwuchswissenschaftlern und Juristinnen und Juristen für her­vorra­gende Dissertationen oder sehr gute Prüfungsarbeiten den ITVA-Preis.

Der ITVA-Preis ist Anregung und Herausforderung, sich im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen in den Gebieten Altlastenmanage­ment, Flächenre­cycling, vor- und nachsorgender Boden- und Grundwasserschutz, der Nachhaltigkeit  mit der Entwicklung und Anwendung innovativer, praxisgerechter Lösungsansätze und interdisziplinärer Arbeitsweisen, die erfolg­reich zu einem nachhaltigen Umgang mit dem Boden, dem Grundwasser und den Flächen- und Energieressourcen beitragen, zu befassen.

Nicht nur technische Themen, sondern auch Arbeiten zu Rechtsfragen der Altlastensanierung und des Bodenschutzes oder verwaltungsrechtliche Arbeiten sind gewünscht.

Teilnahmeberechtigt sind alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis zu einem Alter von 40 Jahren, deren Bachelorarbeit/Masterarbeit/Dissertation im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 31.10.2025 in einem ordentlichen Verfahren an einer deutschen Hochschule in ingenieur-, geo-, natur-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtungen entstanden ist.

Der Preis besteht aus einem Preisgeld von 1000,00 € , einer Urkunde sowie einer einjährigen beitragsfreien Mitgliedschaft im ITVA (inkl. Abonnement Fachzeitschrift altlasten spektrum als Print oder eJournal) .

Die Preisübergabe für 2026 wird voraussichtlich am 17.04.2026 anlässlich des Altlastensymposiums in Berlin vom Ersten Vorsitzenden des ITVA vorgenommen und im altlasten spektrum bekanntgegeben.

Details zur Ausschreibung (Mitmachen, Jury, Statuten) unter: ITVA-Preis – ITVA

ITVA-Altlastensymposium 2026 in Berlin – Call for papers eröffnet

Das ITVA-Altlastensymposium 2026 findet vom 16. bis 17. April 2026 im Estrel Congress Center in Berlin statt. Am Vorabend, dem 15.04.2026, wird ein Get-together angeboten.

Erwartet werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus: Behörden und Kommunen;  Ingenieur- und Sachverständigenbüros/Planungsbüros; Untersuchungsstellen und Prüflaboratorien;  Technologieanbietern sowie ausführenden Unternehmen/Sanierungsunternehmen; Unternehmen mit eigener Altlastenproblematik; Rechtsanwaltskanzleien; Gremien und Arbeitskreisen auf dem Gebiet des Flächenrecycling sowie der Altlastenbearbeitung; Hochschulen und Universitäten; Büros für Städteplanung und Grundstücksentwicklung/Projektentwicklung; Immobilienentwicklungs- und Baumanagement-Unternehmen; Banken, Sparkassen und Versicherungen; Umwelt- und Wirtschaftsverbänden.

Die begleitende Fachausstellung  bietet Möglichkeit, Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Forschungsergebnisse einem breiten Teilnehmerspektrum zu präsentieren.

Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Vortragsbeiträge zu den Tagungsthemen einzureichen und damit aktiv zum fachlichen Diskurs auf der Tagung in Berlin beizutragen.

Die Einreichung der Beiträge ist bis zum 30.09.2025 per Mail möglich. Die Benachrichtigung zur Aufnahme in das Tagungsprogramm erhalten Sie bis Dezember 2025.

Weitere Informationen finden Sie auf der Tagungswebseite: Altlastensymposium 2026 in Berlin – ITVA

Veranstalter und Kontakt

Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)

Tel.: +49 30 48 63 82 80   Mobil: +49 176 15602262

E-Mail: info@itv-altlasten.de

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Die Podiumsdiskussion zum Thema Akkreditierung / Notifizierung auf dem ITVA-Altlastensymposium 2025 hat gezeigt, dass das Thema Akkreditierung / Notifizierung sehr kontrovers diskutiert wird. Wir als ITVA wollen Ihnen eine Plattform bieten, um in einen weiteren Dialog mit der DAkkS und den Notifizierungsstellen einzutreten.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie unter dem Stichwort „Akkreditierung“ an den ITVA schreiben (info@itv-altlasten.de).

Sie können dabei konkrete Fragen und/oder Statements formulieren, die mit der Podiumsdiskussion und/oder Ihren täglichen Erfahrungen zu tun haben. Diese werden wir zusammenfassen und an die angesprochenen Stellen mit der Bitte um Beantwortung weiterleiten oder in unsere Fachausschüsse delegieren.  Vielen Dank!

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Verbändebündnis fordert: Akkreditierung wirtschaftsfreundlich gestalten!
DAkkS soll sich zu einer Akkreditierungsagentur entwickeln

Link: Positionspapier zur DAkkS und Akkreditierungspraxis in Deutschland

24.06.2025  Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien

www.vup.de  Aktuelles / VUP-Meldungen

ITVA-Geschäftsstelle

Der ITVA e.V. ist im Februar 2025 umgezogen.

Der  ITVA e.V. bezog erneut neue Räume. Aus organisatorischen Gründen verließ die Geschäftsstelle den Leipziger Platz 9 und zog nur einen Kilometer weiter zum Askanischen Platz 4 (2. Etage), 10963 Berlin, direkt am Anhalter Bahnhof, Ecke Schöneberger Straße.

Mit der vorherigen Bürogemeinschaft am Leipziger Platz 8 und 9  bleiben wir verbunden und können bei Bedarf – ebenso wie an unserem neuen Standort – Besprechungs- und Seminarräume anmieten.

Bei der Erreichbarkeit ändert sich nichts, unsere Telefon-Nummern und E-Mailadressen bleiben wie gehabt.

Telefonisch erreichen Sie uns Mo-Fr von 8.30 bis 15.30 Uhr unter +49 30 48 63 82 80.
Sie erreichen uns auch immer unter info@itv-altlasten.de

Unsere Interaktive Broschüre über den ITVA und unsere Partner finden Sie hier:

Junger ITVA Sprecher*innenkreis eingesetzt

Junger ITVA – ITVA (itv-altlasten.de)

Um die Verbandsarbeit moderner aufzustellen und den jungen Mitgliedern mehr Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat der Vorstand des ITVA im Juni 2021 den Jungen ITVA ins Leben gerufen. Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung des JITVA im März 2023 in Wuppertal wurde dann ein Sprecherkreis für den JITVA gewählt, der die Interessen der jungen ITVA-Generation vertritt und als direkter Ansprechpartner agiert

Bundesrat beschließt Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Ersatzbaustoffverordnung: Verbände fordern schnellere Änderungen

An 7. Juli 2023 hat der Bundesrat in seiner 1035. Sitzung beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen –  über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

Der bvse und weitere Verbände drängen die Entscheidungsträger, den unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit sie schnell umgesetzt werden können und die EBV wie geplant am 1. August 2023 in Kraft tritt.

Bundesrat – 07.07.2023 | 1035. Sitzung des Bundesrates

Siehe Drucksache 237/23 (Beschluss)  https://www.itv-altlasten.de/wp-content/uploads/2023/07/237-23B.pdf

Der Bundesrat hatte am 06.11.2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Mehr Info

Beschluss des Bundesrates

Herbst 2020: Das BMUV und eine Reihe von Ländern hatten sich auf Änderungen am Kabinettsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verständigt. Zwischenzeitlich waren im Bundesrat über 250 Änderungsanträge zur sogenannten Mantelverordnung aufgelaufen. Die Länder berieten den Kompromissvorschlag und hatten 2020 das Bundesratsverfahren aufgenommen. Die Mantelverordnung soll mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) einen bundesweiten Rechtsrahmen zu Verwertung mineralischer Abfälle schaffen.

IMPEL Water and Land Remediation project calls for submission of case studies on remediation technologies

Das European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law (IMPEL) ist ein internationaler gemeinnütziger Zusammenschluss der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Beitritts- und Kandidatenländer der EU, der EWR- und EFTA-Länder sowie der potenziellen Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft.

Die Aufgabe ist es, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung des europäischen Umweltrechts zu gewährleisten, indem wir die fachliche Zusammenarbeit, die Information und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Umweltbehörden fördern.

IMPEL project on reversing groundwater pollution officially started – survey to gather information ongoing

Soil Monitoring Law

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bodenüberwachung und Resilienz (Bodenüberwachungsgesetz)

Öffentliche Konsultation zu  Bodengesundheit – Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU: 07.07.2023 bis 03.11.2023

Seit dem 21.09.2023 sind Übersetzungen des EG-Vorschlags für eine EU-Bodenüberwachungs- und Resilienzrichtlinie (Bodenüberwachungsgesetz) in alle EU-Amtssprachen verfügbar.

Translations into all EU official languages of ECs proposal for a EU Soil Monitoring and Resilience Directive (Soil Monitoring Law) are available. 

To access click HERE

click HERE for having your say for Soil health – protecting sustainably managing and restoring EU soils

Aktuelle UBA Publikationen, Fachbeirat Bodenuntersuchungen

29.08.2024 Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) hat nach § 25 BBodSchV die Gleichwertigkeit von Verfahren und Methoden festgestellt  und diese Feststellung wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nach § 24 BBodSchV im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/iCqZ3EBmHE22Tt1ZyPd/content/iCqZ3EBmHE22Tt1ZyPd/BAnz%20AT%2029.08.2024%20B6.pdf?inline

02.08.2023 Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) des Umweltbundesamtes veröffentlich eine Feststellung gemäß § 25 (1) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Methoden:

Link: Feststellung gemäß § 25 (1) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Methoden

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Handlungsanleitung zum Umgang mit der Ergebnisunsicherheit bei der Über- und Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung„,

Publikation unter UBA-Texte 85-2020 – steht zum Download zur Verfügung  https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/handlungsanleitung-umgang-der-ergebnisunsicherheit

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Schwerpunkt 1-2020: PFAS. Gekommen, um zu bleiben.

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Veröffentlichung FKZ 3717 76 2310 PFAS-Handbuch

Die PFAS-Sanierungsarbeitshilfe ist ONLINE verfügbar – das Dokument steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sanierungsmanagement-fuer-lokale-flaechenhafte-pfas .

VUP-Position: Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich sichern

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) spricht sich grundsätzlich für die Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich aus. In einem Grundsatzpapier, das 2020 im Verband abgestimmt wurde, werden Kritierien zur Wahrung des „Einheitsgebotes“ und Anforderungen an die Probenahme aufgezeigt, für die der VUP in Zukunft eintreten will.

Download: VUP-Position Probenahme und Analytik im Umweltbereich

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden veröffentlicht

Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8836860