8: Gefährdungsabschätzung
Zentrales Arbeitsthema des Fachausschusses ist die standortspezifische Risikobewertung, Gefährdungsabschätzung und Einzelfallbewertung gemäß BBodSchG § 9 (1), BBodSchV § 15, die Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerten zum Management von kontaminierten Standorten und Altlasten.
Der Fachausschuss wurde Ende 2024 umbenannt von „E1 Gefährdungsabschätzung“ in “ 8 Gefährdungsabschätzung“
Die Treffen der Mitglieder des Fachausschusses finden in regelmäßigen Abständen statt.

