Teilnahme

Gebühren

Stand 05.01.2023
Teilnahmegebühren 1)
Nichtmitglied
520,00 €
Mitglied ITVA/ÖVA (mit Angabe der Mitglieds-Nr.) 450,00 €
BehördenvertreterIn 390,00 €
StudentIn/DoktorandIn2) (Nachweis bitte beifügen)

RentnerIn/PensionärIn  (Nachweis bitte beifügen)

 50,00 €

250,00€

1) USt. wird nach § 4.22 UStG nicht erhoben. In der Tagungsgebühr ist ein Cateringanteil enthalten, dessen USt. auf der Rechnung ausgewiesen wird.

2) Als Studierende/DoktorandInnen gelten TeilnehmerInnen, mit entsprechendem Nachweis (Studentenausweis o.ä.) bis einschließlich 35 Jahre. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig sein.

Ausstellungsgebühren

Stand 05.01.2023 (Änderungen vorbehalten)
Firmenstand 3 x 2 m (inkl. 1 Person)   ggf. zzgl. extra Ausstellungsequipment  1.500,00 € netto
Firmenstand ITVA-Firmenmitglieder 3 x 2 m (inkl. 1 Person)  1.100,00 € netto
Werbebanner 0,8 x 2,0 m
(auf Basis druckfertiger Daten)
 400,00 € netto
Werbebanner aus Vorjahren  200,00 € netto
DIN-A4-Anzeige im digitalen Tagungsband
(auf Basis druckfertiger Daten)
 150,00 € netto

Leistungen

In der Tagungsgebühr sind digitaler Tagungsband, Teilnehmerliste, im Programm ausgewiesene Buffets und Pausengetränke sowie – verbindliche Anmeldung vorausgesetzt – die Teilnahme am Get-together und an der Abendveranstaltung enthalten.

Die Tagungsunterlagen werden bei Tagungsbeginn im Tagungsbüro ausgegeben.

Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird nach schriftlicher Bestätigung durch den ITVA rechtsverbindlich.

Die Teilnehmerzahl ist auf  500 Personen begrenzt. 

Anmeldungen zur Abendveranstaltung sind per E-Mail (info@itv-altlasten.de) bis 15.03.2023 möglich.

Redaktionsschluss für die Aufnahme in die TeilnehmerInnenliste: 15.03.2023

Zahlungsweise

Bitte überweisen Sie die Tagungsgebühr sofort nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Zahlungseingang beim ITVA muss vor dem 22.03.2023 erfolgen.

Absage der Teilnahme

Die Anmeldung als TeilnehmerIn kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenlos storniert werden. Bei einem späteren Rücktritt, Nichtteilnahme oder Abbruch der Veranstaltung werden 100% der Teilnahmegebühr als Kostenpauschale erhoben. Die Tagungsunterlagen werden in diesem Fall im Nachgang zugeschickt. Bei Verhinderung ist die Anmeldung auf eine/n VertreterIn übertragbar.

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax, Post oder E-Mail) akzeptiert. Es gilt das jeweilige Datum des Posteingangs beim ITVA.

Sponsoring und Ausstellung:

Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin fallen 20% der gebuchten Position als Verwaltungsgebühren an. Bei Stornierung zu einem späteren Termin werden 100% als Gebühr in Rechnung gestellt. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax, Post oder E-Mail) akzeptiert. Es gilt das jeweilige Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist der volle Betrag zu entrichten, sofern nicht vom Teilnehmer im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird.

Bei Absage der Veranstaltung durch den ITVA werden die gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe zurück erstattet. Weitergehende Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.