Aktuelles
Gesetzesänderung ermöglicht Online-Mitgliederversammlungen
30. März 2020
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 zahlreiche Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt, die der Bundestag zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Gesetzes ist, die Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger abzumildern.
In § 5 Vereine und Stiftungen ist geregelt:
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederver-sammlung schriftlich abzugeben.
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Die entsprechenden Optionen werden vom Vorstand des ITVA geprüft.
Update GeolDG: 9. März 2020 – Öffentliche Anhörung „Geologiedatengesetz (BT-Drs. 19/17285)“
5. März 2020
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 09. März 2020 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen zum Regierungsentwurf „Geologiedatengesetz (BT-Drs. 19/17285)“ durchgeführt.
Das Wortprotokoll und die Stellungnahmen finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/Anhoerungen/684926-684926
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG)
24. Februar 2020
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner 985. Sitzung eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) abgegeben.
Bayerischer Verfüll-Leitfaden veröffentlicht
31. Januar 2020
Der fortgeschriebene bayerische Verfüll-Leitfaden ist ab sofort im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/grundwasser/doc/verfuell.pdf
Land und Bund vertiefen Zusammenarbeit bei Erkundung und Räumung von Kampfmitteln Kooperationsvereinbarung unterzeichnet
30. Januar 2020
Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um das BImA-Kampfmittelprogramm umzusetzen. Gemeinsames Ziel der am 23.01.2020 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung ist es unter anderem, die Erkundung und Räumung von Kampfmitteln voranzutreiben. Viele Flächen der BImA sind durch eine militärische Vornutzung oder als „Kriegserbe“ kampfmittelbelastet – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterlesen…
AK Bergbaufolgen – Aufruf zur Mitarbeit
20. Dezember 2019
Deutschland ist ein Land, in dem seit Jahrhunderten Bergbau bzw. Rohstoffabbau betrieben wird. Aktuell entstehen große Herausforderungen durch die geplante Einstellung des Kohleabbaus. Die Bewertung daraus resultierender möglicher Umweltgefährdungen erfordert gegenwärtig und auch zukünftig eine permanente, wissenschaftliche und interdisziplinäre Beschäftigung mit den Bergbaugebieten.
Der Vorstand des ITVA hat daher beschlossen, einen Arbeitskreis Bergbaufolgen zu gründen. An einer Mitarbeit Interessierte werden gebeten, sich bei der ITVA-Geschäftsstelle (Tel.: 030/ 48 63 82 80, E-Mail: info@itv-altlasten.de) zu melden.
Universitäre Weiterbildung zum/zur Fachplaner/-in Kampfmittelräumung
27. November 2019
Geht es um Kampfmittelräumung – ob bei großen Bauvorhaben, beim Flächenrecycling oder der Konversion – ist ingenieurtechnisches Fachwissen unabdingbar. Dies beginnt bei der fachgerechten Begutachtung von Kampfmittelverdachtsfällen, geht weiter über die Planung von Räummaßnahmen und reicht bis zur qualifizierten Überwachung der Arbeiten. Weil ausreichend qualifiziertes akademisches Personal fehlt, haben es sich die Universität der Bundeswehr München, Institut für Bodenmechanik und Grundbau in Kooperation mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) zur Aufgabe gemacht, eine akademische Zusatzausbildung zu initiieren.
Förderinstrumente für die Erkundung und Sanierung von Altlasten in den Bundesländern
27. November 2019
Der Altlastenausschuss der LABO stellt eine zusammenfassende Darstellung der Förderinstrumente für die Erkundung und Sanierung von Altlasten in den Bundesländern zur Verfügung.
Positionspapier BIM im Spezialtiefbau
27. November 2019
Die fortschreitende Digitalisierung wird in Deutschland das Arbeiten innerhalb der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben stark verändern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Stufenplan Digitales Planen und Bauen für den öffentlichen Sektor die Richtschnur bis 2020 und darüber hinaus vorgegeben.
Die Bundesfachabteilung Spezialtiefbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. möchte mit dem vorliegenden technischen Positionspapier „BIM im Spezialtiefbau“ (Stand 2017) ihren aktiven Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der BIM-Methodik (Building Information Modeling) leisten.
Das Positionspapier wird derzeit überarbeitet.
Energetischer Quartiersumbau auf dem Weg zur Wirtschaftlichkeit
27. November 2019
Das mitteldeutsche Wirtschaftsmagazin ARGOS hat eine Sonderausgabe zum Thema ‚Quartiersumbau‘ aufgelegt. Als pdf steht die Publikation unter https://www.smood-energy.de/publikationen/ bereit; eine hardcopy kann beim Autor (Kontakt siehe pdf) erworben werden.