Am 2. Juni 2020 wurde die Verordnung des Bundesumweltministeriums über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) veröffentlicht (BGBl. I, S. 1088). Sie ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. >>>weiterlesen
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