RA Dr. Wolf Dieter Sondermann zum Ehrenmitglied des ITVA ernannt

Der Vorstand des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolf Dieter Sondermann in Würdigung seiner besonderen Verdienste für den ITVA mit Urkunde vom 01.06.2013 zum Ehrenmitglied ernannt.

Dr. Wolf Dieter Sondermann, Heinemann & Partner Rechtsanwälte, Essen, ist am 13.03.2013 aus dem Beirat des ITVA ausgeschieden. Er ist Gründungsmitglied des ITVA und hat sich besonders in der schwierigen Aufbauphase des Verbandes als bewährter „Justiziar“ und als langjähriges Vorstands- und Beirats­mitglied in hervorragendem Maße besondere Verdienste um den ITVA erworben.

„Dr. Sondermann hat den ITVA seit der Vereinsgründung souverän Art und mit einschlägiger Vereinserfahrung mit auf den Weg gebracht, durch sein unermüdliches persönliches Engagement in Vorstand und Beirat für eine kontinuierliche Motivation aller Beteiligten gesorgt und dem Verband zu allgemeiner Anerkennung verholfen. Seine Kooperationsbereitschaft im Dialog mit allen Akteuren, die sich mit den Fragestellungen und Zielsetzungen des ITVA befassen, hat sich als zielführend erwiesen“, so der Erste Vorsitzende des ITVA, Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, anlässlich der Ernennung.

Unter maßgeblicher Mitwirkung von Dr. Sondermann wurden u.a. die Vereinssatzung und das Schwerpunktprogramm etabliert und fortentwickelt. Mit zahlreichen Vorträgen zum Bodenschutz- und Altlastenrecht auf ITVA-Symposien und weiteren Fachtagungen sowie einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat er maßgeblich dazu beigetragen, die Positionen des ITVA und die Interessen seiner Mitglieder zu wahren und in die aktuelle umweltpolitische Diskussion einzubringen. Seine reichhaltige Erfahrung wurde immer geschätzt, und seine stets gut vorbereiteten Ideen haben mancher Sitzung entscheidende Impulse gebracht.

Die wichtigsten Stationen des beruflichen Werdegangs: Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Bonn und Köln promovierte Dr. Sondermann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln. Im Anschluss an die von 1968 – 1971 ausgeübte Tätigkeit als Dezernent für die Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung und Co-Dezernent des Baudezernates der Stadt Ibbenbüren wurde er von 1972 – 1982 zum Stadtdirektor der Stadt Gronau/Westfalen und von 1982 – 1984 zum Geschäftsführer der AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH. Seit 1984 zugelassen als Rechtsanwalt beim Landgericht Essen, ist Dr. Sondermann seit 1987 Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Tätigkeitsschwerpunkten Umweltrecht, öffentliches Baurecht und öffentliches Wirtschaftsrecht.

Der ITVA wünscht Dr. Sondermann für sein weiteres Wirken beste Gesundheit und viel Erfolg!