Bundes-Bodenschutzgesetz in der Praxis bewährt – Weitere Stärkung des Bodenschutzes und der Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme geboten

Das vor 10 Jahren zum Schutz des Bodens neu geschaffene Bundes-Bodenschutzgesetz hat sich seither in der Praxis bewährt. Gleichwohl nimmt der Bodenschutz auch weiterhin nur einen untergeordneten Stellenwert in der Umwelt- und Klimaschutzpolitik ein. Diese Einschätzung äußerte Prof. Harald Burmeier, Erster Vorsitzender des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA), anlässlich des Weltbodentags in Berlin und bedauerte, dass wichtige Umweltbereiche wie Boden, Bodenschutz und Altlasten im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nicht einmal erwähnt werden. „Das ist nicht gerechtfertigt, denn gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland ist es von vitalem Interesse, die begrenzte Ressource Boden in ihren ökologischen Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und als Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Naturkreisläufen zu erhalten. Unmittelbar mit dem Thema Boden verknüpft ist zudem die derzeitige ungebremste Nutzung unserer Naturflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, die aus Gründen der Nachhaltigkeit auf den Prüfstand gestellt werden muss“, so Burmeier.

Seit dem Jahr 2002 ist der 5. Dezember der Internationale Tag des Bodens. Die diesjährigen Veranstaltungen des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes, der Bodenfachverbände Deutschlands und der  kommunalen Spitzenverbände am 3. und 4. Dezember in Berlin mit den Schwerpunkten Bundes-Bodenschutzgesetz und Flächenverbrauch sowie die Proklamation der Stadtböden zum „Boden des Jahres 2010“ leisten aus der Sicht des ITVA einen wichtigen Beitrag, der Öffentlichkeit die Bedeutung der endlichen Ressource Boden näher zu bringen.

Auch wenn sich nach Einschätzung des ITVA das Bundes-Bodenschutzgesetz  in den vergangenen 10 Jahren besonders in der Praxis der Altlastensanierung bewährt habe, sei eine weitere Stärkung des Bodenschutzes und des Bodenbewusstseins sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene geboten, sagte Burmeier. „Der ITVA fordert die Bundesregierung auf, für die anstehenden Verordnungsvorhaben zum Bodenschutz auf der Grundlage eines zwischen Gewässerschutz, Bodenschutz und Kreislaufwirtschaft abgestimm­ten Konzeptes mit einheitlichen und konsistenten Anforderungen zum Schadstoffübergang vom Boden zum Grundwasser vorzulegen und bietet hierbei seine sachkundige Beratung an. Darüber hinaus appelliert der ITVA  an die Bundesregierung, den Boden wegen seiner besonderen Bedeutung als Kohlenstoff- und Wasserspei­cher bei Aktivitäten zum Klimaschutz zu berücksichtigen und eine Konkretisierung dieser natürlichen Bodenfunktion gesetzlich zu verankern.“

Mit dem Ziel, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlung und Verkehr bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen, hat die Bundesregierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eine anspruchsvolle Vorgabe gesetzt. Der ITVA, der diese Zielsetzung unterstützt, stellt fest, dass eine wirkliche Trendwende jedoch noch nicht erreicht wurde. „Aktuell werden täglich noch immer 104 ha Fläche für Siedlung und Verkehr neu in Anspruch genommen. Dies hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Landwirtschaft, sondern birgt auch ökonomische Risiken durch Folgekosten“, unterstrich Burmeier. Der ITVA begrüße daher die Absicht der neuen Bundesregierung, den Indikator Flächeninanspruchnahme im Sinne größtmöglicher ökologischer Wirksamkeit neu zu definieren und im Rahmen der Naturschutz- und Stadtentwicklungspolitik planerische und ökonomische Instrumente zur Verminderung des Flächenverbrauchs sowie zur Förderung des Flächenrecyclings zu erarbeiten und weiter zu entwickeln. „Die Wieder- und Umnutzung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innenbereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Außenbereich haben“, so Burmeier. „Gerade das Flächenrecycling als Kernanliegen des ITVA ist ein wich­tiger Baustein mit erheblichem Potential für die Wirtschaftsförderung.“