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Bundesregierung beschließt Baulandmobilisierungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 04. November 2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen. Der Entwurf, der u.a. eine Verlängerung von § 13b BauGB vorsieht, baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland. Als Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Kabinettsfassung nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet und dort beraten. Mehr Info