Aktionsplattform Bodenschutz
Allianz für den Boden
Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (DBG)
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)
Bundesverband Boden e.V. (BVB)
Fachliche Kompetenz in den Bereichen Bodenkunde, Bodenschutz und Altlastensanierung bündeln, um politische Meinungs- und Konsensbildung im Sinne des Bodenschutzes zu unterstützen ist das Ziel der am 5. September 2007 im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft „Böden ohne Grenzen" gegründeten „Aktionsplattform Bodenschutz" (ABo).
Beteiligt sind die Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (DBG), der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling (ITVA) und der Bundesverband Boden (BVB). Der Vorsitz wird rotierend übernommen und liegt 2012 beim ITVA. Handlungsleitend für die Allianz ist u.a. die gemeinsame Gründungserklärung.
„Ermittlung und Bewertung von TOC-Gehalten in Bodenmaterial“ im Rahmen eines § 12 b BBodSchV „Aufbringen und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“
Mit der sogenannten Mantelverordnung, dem Entwurf einer Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material, sollen eine neue Verordnung verabschiedet und zwei bestehenden Verordnungen novelliert werden.
Die in der Aktionsplattform Bodenschutz (ABo) zusammengeschlossenen Bodenverbände haben sich in mehreren gemeinsamen Fachgesprächen mit den speziellen Anforderungen zur Begrenzung von organischem Kohlenstoff (TOC) im Entwurf für einen neuen § 12 b BBodSchV befasst, da es sich hierbei um eine übergreifende Fragestellung des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes handelt und daher eine gemeinsame Betroffenheit gegeben ist.
Die Verbände halten grundsätzlich die Differenzierung von Anforderungen für das Auf- und Einbringen in und unterhalb bzw. außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht für erforderlich und begrüßen die Struktur der neuen §§ 12, 12 a und 12 b. Auch die Einführung einer Regelung von TOC-Gehalten bei Verfüllungen in tieferen Bodenschichten wird ausdrücklich befürwortet. Der BVB und der ITVA werden sich – unabhängig von dieser gemeinsamen Stellungnahme - noch gesondert zu weiteren Sachverhalten der Mantelverordnung äußern.
Kontakt
Aktionsplattform Bodenschutz
c/o Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)
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Fax: +49 (0)30 – 48 63 82 82
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www.itv-altlasten.de
